Wettbewerbsrecht
Unternehmen buhlen als Konkurrenten um die Gunst vor allem der Verbraucher. Das Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht) schafft hierfür einen Rechtsrahmen, um unerwünschten Verhaltensweisen und Werbeformen Einhalt zu gebieten. Jede geschäftliche Handlung eines Unternehmens muss sich innerhalb dieses Rahmens halten. Im Gegensatz zu anderen Ländern, gibt es in Deutschland jedoch keine Behörde oder staatliche Einrichtung, die aus eigenem Antrieb auf die Einhaltung der Lauterkeitsregeln des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) achtet und gegen unlautere Werbung vorgeht. Vielmehr setzt der Gesetzgeber auf die Eigeninitiative der Mitbewerber, Verbände und anderer Anspruchsberechtigter, welche sich selbst, und nötigenfalls mit Hilfe der Gerichte, gegen unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen zur Wehr setzen.
Unlautere Handlungen eines Unternehmens können sich entweder nur gegen Mitbewerber richten (z.B. Produktnachahmung, herabsetzende Äußerungen, Behinderungswettbewerb) oder auch Verbraucher betreffen (z.B. irreführende Werbung, unzulässige vergleichende Werbung, Belästigung).
Im Wettbewerbsrecht berät und vertritt unsere in Stuttgart ansässige Kanzlei Mandanten aus dem In- und Ausland bei allen Fragen der Zulässigkeit von Produkt- und Unternehmenswerbung, wozu neben den Werbeaussagen und allgemeinen Verhaltensweisen im Geschäftsverkehr auch insbesondere die Gestaltung von Produkten gehört. Dabei sind wir auch bestens vertraut mit den damit häufig verbundenen Fragen des Know-How-Schutzes, der Kennzeichnungspflichten und der weiteren Marktverhaltensregeln. Spezielle Materien wie das Heilmittelwerberecht runden unser Beratungsspektrum ab. Unsere Mandanten vertrauen bei der Beratung, dem Angriff und der Verteidigung auf unsere wettbewerbsrechtliche Kompetenz. Regelmäßig werden die Leistungen unserer Kanzlei im Wettbewerbsrecht in entsprechenden Kanzleirankings gewürdigt und spiegeln sich auch in den Fachveröffentlichungen unserer Rechtsanwälte wider.
Wettbewerbsprozessrecht
Wir sind mit den Besonderheiten des Wettbewerbsprozessrechts bestens vertraut. Sowohl auf Angriffs- als auch Verteidigungsseite setzen wir die Rechte unserer Mandanten konsequent und engagiert außergerichtlich und bei Gerichten in Stuttgart und andernorts in Deutschland durch.