Presse- und Persönlichkeitsrecht
„Worte sind wie Pfeile“, weiß der Volksmund. Doch nicht nur eine Behauptung ist schnell aufgestellt, auch Fotos, Videos oder Tonaufnahmen können mit wenig Aufwand, aber dennoch großer Reichweite, verbreitet werden. Das Presse- und Persönlichkeitsrecht beschäftigt sich, als Ausschnitt des Medienrechts, mit solchen Handlungen. Sowohl das Presserecht als auch das Persönlichkeitsrecht weisen einen direkten Bezug zu Rechtsgütern auf, die das Grundgesetz schützt. Das Presserecht beschäftigt sich dabei vornehmlich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Wort- oder Bildberichterstattung über Personen, Unternehmen oder Ereignisse zulässig ist.
Presse- und Persönlichkeitsrecht mit Lichtenstein & Körner
Im Presse- und Persönlichkeitsrecht sowie Medienrecht vertreten die Rechtsanwälte unserer Kanzlei engagiert und kompetent Autoren, Journalisten, Fotografen, Verlage und Medienunternehmen wie auch die von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung Betroffenen außergerichtlich und vor Gericht, sowohl in Stuttgart als auch bundesweit. Unsere anwaltliche Beratung deckt auch die Vorab-Begutachtung, den begleitenden Rat und die Erstellung einschlägiger Vertragswerke, bspw. von Model-Release-Verträgen und Einwilligungserklärungen, ab.
Gegenläufige Interessen
Die Pressefreiheit steht häufig in einem Spannungsverhältnis zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen der Berichterstattung. Denn das Persönlichkeitsrecht gewährt „jedem Einzelnen einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann. […] Jedermann darf grundsätzlich selbst und allein bestimmen, ob und wieweit andere sein Lebensbild im ganzen oder bestimmte Vorgänge aus seinem Leben öffentlich darstellen dürfen.“ (BVerfG, Urt. v. 05.06.1973 – 1 BvR 536/72 „Lebach“)