Lizenzrecht
Ideenfinder und Ideenverwerter können, müssen aber nicht dieselbe Person sein. Sie können als Erfinder Ihr eigenes Unternehmen führen oder Sie beauftragen ein Forschungsunternehmen für die Entwicklung eines neuen Produkts oder Ihr Unternehmen beschäftigt eine eigene Entwicklungsabteilung. Wichtig ist, dass Sie die Idee auf sicherer Grundlage verwerten dürfen.
Wofür gibt es das Lizenzrecht?
Mit einer Lizenz erteilt der Inhaber eines Schutzrechts einem Dritten die Erlaubnis, ein Recht wirtschaftlich zu nutzen. Lizenzgenstand können z.B. Patente, Gebrauchsmuster, Know-how, Marken, Designs, nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Urheberrechte oder auch die Vorstufen der Rechte (wie z.B. das Recht auf das Patent, eine Patent- oder Markenanmeldung, unveröffentlichte Designanmeldung, Entwurfsmaterial etc.) sein. Von Bedeutung sind auch gemischte Lizenzverträge insbesondere Patentlizenzen mit begleitendem Know-how.
Unsere Leistungen als Spezialisten für Lizenzrecht
Neben der umfassenden Beratung über die Gestaltungsmöglichkeiten bieten wir u.a.
- Erstellung von konkreten Vertragsentwürfen nach Ihren Vorgaben
- Überarbeitung von bereits vorliegenden Vertragsentwürfen
- Erarbeitung einzelner Klauseln für Verträge
- Prüfung von Altverträgen oder Verhandlungsangeboten und ggfls. deren Überarbeitung
- Untersuchung einzelner Vertragsklauseln
- Verhandlung von Verträgen
- Prozessführung bei Vertragsverletzungen bzw. Verteidigung im Verletzungsfall
- Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bei Rechtsmängeln oder Nichterfüllung
- Bei Nichtbezahlung der Lizenzgebühren: Mahnbescheide, Europäische Mahnbescheide, Zahlungsklagen bzw. Verteidigung dagegen
- Eintragung der Lizenzen in das Register
- Eintragung von Lizenzbereitschaftserklärungen
- Geltendmachung von Zwangslizenzen
- Geltendmachung der Insolvenzfestigkeit der Lizenz, Auswege aus der Insolvenzfestigkeit
- Internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Kollegen