Domainrecht
Erfolg ist dem beschert, der sein Produkt zu vermarkten weiß. Auch das beste Produkt will vermarktet werden! Die elektronischen Medien sind heute prägend. Sie sind aus den Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden, Handel und Industrie nicht mehr hinwegzudenken. Viele Kunden erreichen Sie eigentlich nur noch über das Internet. In immer stärkerem Maße informieren sich Kunden gerade hier bevor sie entscheiden. Im Netz sind Ihr Domainname und der dazugehörige Internet-Auftritt also das Aushängeschild Ihres Unternehmens. Die gründliche Absicherung und Platzierung Ihres Domainnamens ist daher das A und O Ihres Erfolges.
Ausschluss- und Windhundprinzip
Über das Domain-Name-System (DNS) wird Ihre IP-Adresse mit einem Domainnamen verknüpft. Das System sieht vor, dass jeder Domainname nur einmal vergeben wird. Aufgrund der verschiedenen Top-Level-Domains (TLDs) insbesondere der zahlreichen generischen TLDs kann ein bestimmter Name zwar mehrmals vergeben werden. Bestimmte TLDs wie .de oder .com genießen jedoch seit jeher ein höheres Ansehen als .info oder .biz. Andere TLDs lassen sich nur in bestimmten Branchen einsetzen. Während für einen Pizzabringdienst die Domain meistro.pizza optimal passt, kann ein Maschinenhersteller mit der TLD .pizza nichts anfangen. Für Ihre Teilnahme am Internetverkehr sind bestimmte TLDs wichtiger als andere. Grundsätzlich kann jeder die Registrierung eines noch freien Domainnamens für sich beantragen. Viele Unternehmen sichern sich alle wichtigen TLDs für eine Marke oder Geschäftsbezeichnung, was nach dem Ausschlussprinzip andere Unternehmen behindern kann. Es ist somit nicht verwunderlich, dass häufig Streit entsteht, wem das Domainrecht zustehen soll.
Unsere Leistungen
Neben der umfassenden Beratung im Domainrecht erhalten Sie von uns u.a. folgende Leistungen:
- Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klageverfahren
- Beratung bei der Rechtsverfolgung im Ausland zusammen mit ausländischen Kollegen
- Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen, Hinterlegung von Schutzschriften, etc.
- Whois-Abfragen, Dispute Eintrag (DENIC), Uniform Rapid Suspension, etc.
- UDRP Schiedsverfahren, ADR Schiedsverfahren, Abuse-Beschwerden beim Registrar, Provider
- Negative Feststellungsklagen gegen Entscheidungen der Schiedsgerichte oder unberechtigte Abmahnungen
- Anonymer Ankauf von Domainnamen (z.B. über sedo)
- Domainregistrierung und Domainverwaltung, Vertragsgestaltung
- Domainpfändung
- Bevorrechtigte Registrierung in Sunrise Phasen
- Legal Rights Objections, Hinterlegung Ihrer Marken im Trademark Clearing House
Ihre Ansprüche
Sie haben festgestellt, dass eine andere Person Ihren Namen für sich als Domain registriert hat? Oder Sie haben eine Domain mit unlauteren Inhalten entdeckt? Wir beraten Sie gern, prüfen für Sie die rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre Rechte durch.